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BFH, 25.11.1965 - IV 299/63 U |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Sofortige Absetzungsmöglichkeit für Aufwendungen für Tapetenbücher als Betriebsausgaben bei Anschaffungs- und Herstellungskosten unter 600,- DM
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 84, 232
- DB 1966, 288
- BStBl III 1966, 86
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 25.10.1963 - IV 433/62 S
Bilanzmäßige Behandlung von Aufwendungen eines Versandhauses zur Herstellung von …
Auszug aus BFH, 25.11.1965 - IV 299/63 U
Es besteht ein grundlegender Unterschied zwischen einem Musterbuch und einem Werbekatalog, so daß die Grundsätze der Rechtsprechung über die Aktivierung der Kosten für die Anfertigung von Werbekatalogen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs IV 433/62 S vom 25. Oktober 1963, BStBl 1964 III S. 138, Slg. Bd. 78 S. 355) für die Beurteilung der Anfertigungskosten der Musterbücher nicht anwendbar sind.
- BFH, 13.01.2011 - VI R 63/09
Keine Zurechnung von Kenntnissen der Oberbehörde im Rahmen des § 173 Abs. 1 AO - …
Sie haben auch keinen Vermögensschaden dadurch erlitten, dass sie nachträglich zu der gesetzlich geschuldeten Steuer herangezogen wurden (Senatsurteil vom 10. Juli 1964 IV 299/63 U, BFHE 80, 314, BStBl III 1964, 587). - BFH, 20.10.1976 - I R 112/75
Arzneimittelhersteller - Bilanzstichtag - Aktivierung der Bestände der …
In der Entscheidung vom 30. September 1958 I 98/57 (StRK, Einkommensteuergesetz, § 6 Abs. 2, Rechtsspruch 15) ist der BFH von der selbständigen Bewertungs- und Nutzungsfähigkeit von Muster- oder Ausstellungsstücken - in dem Musterzimmer eines Lampenherstellers ausgestellte Lampen - ausgegangen; das gleiche wird in dem Urteil vom 25. November 1965 IV 299/63 U (BFHE 84, 232 BStBl III 1966, 86) hinsichtlich der Musterbücher eines Tapetengeschäfts gesagt. - FG Sachsen, 19.03.2007 - 4 K 1395/05
Bewertung von Erstmustern für Zierdecken und Gardinen als geringwertige …
Sollte es sich bei den "Erstmustern" hingegen um bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handeln, weil wirtschaftlich das Interesse an den Musterexemplaren als Hilfsmittel für den Verkauf und damit an deren körperlichen Substanz im Vordergrund steht (vgl. dazu BFH, Urteil vom 25.11.1965 IV 2999/63 U, BStBl III 1966, 86 für "Tapetenbücher"), hat der Kläger nicht dargelegt, dass die Voraussetzungen für eine Begünstigung nach § 2 Abs. 1 InvZulG 1999 erfüllt sind.